Offenlegung

Montega hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Dazu gehört, dass es sämtlichen Mitarbeitern der Montega AG verboten ist, Aktien aus dem eigenen Coverage-Universum zu handeln, bei denen mit dem Emittenten ein Mandatsverhältnis zur Erstellung von Research besteht. Zudem ist sowohl den Mitarbeitern als auch dem Unternehmen die Annahme von Zuwendungen untersagt, die Personen mit besonderem Interesse am Inhalt der Research-Publikationen gewähren. Zur Wahrung einer größtmöglichen Transparenz hat Montega eine Übersicht im Sinne des § 85 WpHG und Art. 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Delegierte Verordnung 2016/958 erstellt.

Coverage

Erläuterungen

Übersicht möglicher Interessenkonflikte gemäß § 85 WpHG und Art. 20 MAR:

Montega hat interne Vorkehrungen getroffen, um Interessenskonflikten vorzubeugen und diese, sofern vorhanden, offenzulegen. Fragen zur Umsetzung der Compliance-Richtlinien richten Sie bitte an die derzeit zuständige Compliance-Officerin: Alexandra Schilling (a.schilling@montega.de).

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