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Montega Markets GmbH – Offenlegung

Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten

Als transaktionsorientierter, unter dem Haftungsdach der Wolfgang Steubing AG, Frankfurt am Main agierender vertraglich gebundener Vermittler, legen wir besonderen Wert auf Professionalität und eine vertrauensvolle Kundenbeziehung. Wir achten darauf, dass unsere Mitarbeiter sämtliche Dienstleistungen mit dem höchsten Maß an Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse unserer Kunden erbringen. Dabei sehen wir die Qualität unserer Dienstleistungen, die Seriosität und Zuverlässigkeit unserer Mitarbeiter, die Fairness im Umgang mit unserer Kundschaft und natürlich die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, Usancen und Marktstandards als tragende Prinzipien unseres Geschäftserfolgs an. Zu deren Absicherung halten wir weitreichende organisatorische Vorkehrungen vor, um die Entstehung von Interessenkonflikten und das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen zu vermeiden. Interessenkonflikte lassen sich im transaktionsorientierten Geschäft jedoch nicht generell ausschließen. Interessenkonflikte können innerhalb der Gesellschaft, mit verbundenen Unternehmen, die an der Montega Markets GmbH beteiligt sind oder für die wir oder die für uns vertraglich tätig sind, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, unseren Kunden sowie zwischen unseren Kunden auftreten.

Interessenkonflikte können sich beispielsweise daraus ergeben, dass wir Orders für Finanzinstrumente als Tippgeber anbahnen, für die ein Vertragspartner der Montega Markets GmbH aufgrund seiner Tätigkeit als Spezialist an einer Börse als Market Maker oder als Designated Sponsor oder in seiner sonstigen Tätigkeit kurzfristig Handelspositionen hält. Möglicherweise halten auch Organe oder Mitarbeiter unserer Gesellschaft Positionen in Wertpapieren, in denen ein Vertragspartner der Gesellschaft als Spezialist, Market Maker, Skontroführer oder Designated Sponsor tätig ist oder für bei ihm Kundenaufträge vorliegen.

Interessenkonflikte können auch aufgrund der Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen eines Emittenten, für dessen Wert bei einem Vertragspartner ein Kundenauftrag vorliegt, gegeben sein oder aufgrund persönlicher Beziehungen von Mitarbeitern oder der Geschäftsleitung zu Emittenten und deren Mitarbeitern, beispielsweise aus Beratungs- oder Aufsichtsratstätigkeit, oder aufgrund der Zahlung erfolgsbezogener Vergütung an Mitarbeiter, entstehen.

Interessenkonflikte können sich beispielsweise auch daraus ergeben, dass wir Orders für Finanzinstrumente als Tippgeber anbahnen oder Kapitalmarkttransaktionen von Emittenten begleiten, für die ein Unternehmen, das an uns beteiligt ist, Research-Reports veröffentlicht. Möglicherweise halten auch Organe oder Mitarbeiter unserer Gesellschaft Positionen in Wertpapieren, für welche ein Unternehmen, das an uns beteiligt ist, Research-Reports erstellt.

Um das Entstehen entsprechender Interessenkonflikte zu verhindern bzw. ggf. entstandene Interessenkonflikte soweit wie möglichst gering zu halten, haben wir eine Compliance-Organisation geschaffen, die ihre Aufgaben dauerhaft, unabhängig und weisungsfrei wahrnimmt, von Geschäft, Handel und Abwicklung getrennt und unmittelbar dem Geschäftsführer unterstellt ist. Zum Schutz der Kundeninteressen wurden folgende präventive Maßnahmen getroffen:

  • die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen (Chinese Walls) durch räumliche, optische und akustische Barrieren zwecks Verhinderung des Informationsflusses
  • das Vorhalten einer Sperrliste (Restricted List) mit Handelsverboten für Mitarbeiter in Bezug auf Werte, die in der Sperrliste aufgenommen sind
  • die Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Offenlegung sämtlicher privater Wertpapiergeschäfte (sog. „persönlicher Geschäfte“) durch Vorlage von Zweitschriften ihrer depotführenden Institute
  • die Verpflichtung zur Information des Compliance-Beauftragten bei Auftreten von Interessenkonflikten
  • das Verbot persönlicher Geschäfte gegen bekannte Kundenorders
  • einen internen Whistle-Blowing-Prozess (Hinweisgebersystem) sowie das Vorhalten einer internen Meldestelle nach HinSchG
  • eine interne Policy betreffend Zuwendungen und das Angebot und die Annahme von Geschenken
  • die regelmäßige Prüfung der Compliance-Stelle durch die Interne Revision/externen Wirtschaftsprüfer
  • die regelmäßige Information der Geschäftsführung über Regelkonformität und Auffälligkeiten.

Unseren Mitarbeitern sind persönliche Geschäfte in Werten, die von ihnen im Transaktionsgeschäft betreut werden, grundsätzlich verboten. Für uns und unsere Mitarbeiter gilt ferner das Prinzip des Vorrangs des Kundeninteresses vor Eigeninteressen der Gesellschaft. Der Abschluss von Geschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen ist unseren Mitarbeitern ebenso untersagt wie der Abschluss von Geschäften, die den Anschein der Unlauterkeit erwecken oder geeignet sind, die Glaubwürdigkeit der Gesellschaft oder der Mitarbeiter in Frage zu stellen. Sofern ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum bei der Bestimmung des Referenzwerts vorliegt, ist dieser stets unabhängig und redlich auszuüben. Dabei ist das Prinzip des Vorrangs des Kundeninteresses vor Eigeninteressen des Mitarbeiters und der Gesellschaft zu berücksichtigen.

Die Einhaltung der obigen Regelungen unterliegt der laufenden Kontrolle der Compliance-Stelle, die in der Geschäftsführung gemeldet ist und führen ggf. zu personellen Konsequenzen. Sollte im Einzelfall ein Interessenkonflikt unvermeidbar sein, wird der betroffene Kunde vor Geschäftsabschluss darüber informiert. emeldet ist und führen ggf. zu personellen Konsequenzen. Sollte im Einzelfall ein Interessenkonflikt unvermeidbar sein, wird der betroffene Kunde vor Geschäftsabschluss darüber informiert. 

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